-
31.12.2008
- → Feuilleton
Pointierte Bewertung
Die hübsche süddeutsche Bezeichnung »Dummschwätzer« ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts nicht automatisch eine Beleidigung. Eine deshalb gegen einen Stadtrat verhängte Geldstrafe hob die 1. Kammer des Ersten Senats wegen Verletzung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit auf, wie am Dienstag mitgeteilt wurde. Zwar sahen die Richter in der Aussage eine »ehrverletzende Äußerung«. Sie setze aber nicht automatisch im Sinne einer »Schmähkritik« einen Menschen stets als Ganzes herab, sondern könne auch eine »sprachlich pointierte Bewertung« in einer Debatte darstellen.
(ddp/jW)
(ddp/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Feuilleton