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Verbot baskischer Organisationen

Madrid. Das Oberste Gericht in Spanien hat am Mittwoch 21 Mitglieder einer baskischen Gefangenenhilfsorganisation wegen Zugehörigkeit zur ETA schuldig gesprochen. Die Mitglieder von Gestoras Pro Amnistia und der Nachfolgeorganisation Askatasuna wurden zu Haftstrafen zwischen acht und zehn Jahren verurteilt. Beide Gruppen, die sich für die Freilassung von inhaftierten ETA-Mitgliedern einsetzten, wurden mit dem Urteil verboten.

(AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 18.09.2008, Seite 7, Ausland

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