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Streit um Steuer auf Elterngeld

Berlin. Mehrere Bundesländer wollen Empfänger des sogenannten Mindestelterngeldes von 300 Euro steuerlich besserstellen. Die Finanzminister Hessens und Bayerns kündigten am Freitag an, sie wollten sich für eine entsprechende Korrektur einsetzen. Keinen Änderungsbedarf sieht dagegen die Bundesregierung. So wird der Sockelbetrag beim Elterngeld, der auch Nichterwerbstätigen zusteht, in Sachsen nicht bei der Berechnung der Steuerprogression berücksichtigt. Hessen und Bayern plädieren nun dafür, daß die in Sachsen angewandte Praxis bundsweit übernommen wird. Die Bundesministerien für Familien und für Finanzen verwiesen dagegen auf klare Absprachen zwischen Bund und Ländern, wonach der Sockelbetrag des Elterngeldes bei der Steuerprogression berücksichtigt werden solle. Grundsätzlich ist das gesamte Elterngeld selbst steuerfrei. Die Anrechnung auf die Progression führt allerdings dazu, daß das übrige Einkommen der Eltern höher besteuert wird, als es ohne die Zahlung des Elterngeldes der Fall wäre. (AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 25.08.2008, Seite 4, Inland

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