Aus: Ausgabe vom 22.07.2008, Seite 5	/ Inland
Revision gegen Urteil im Islamistenprozeß
										Stuttgart. Das Stuttgarter Urteil gegen drei angebliche Mitglieder der nordirakischen Terrorgruppe Ansar Al-Islam muß vom Bundesgerichtshof (BGH) überprüft werden. Wie eine Sprecherin des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart am Montag auf Anfrage mitteilte, legten die Rechtsanwälte aller Angeklagten Revision gegen den Richterspruch ein. Eine Staatsschutzkammer des OLG hatte die drei Männer am vergangenen Dienstag nach mehr als zweijähriger Prozeßdauer zu Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren verurteilt. Die Angeklagten im Alter zwischen 27 und 34 Jahren wurden der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und der versuchten Beteiligung an einem Mord für schuldig befunden.(ddp/jW)				
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