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129a-Verfahren unrechtmäßig

Bad Oldesloe. Das Langericht Flensburg hat Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen Antifaschisten im Raum Oldesloe für rechtswidrig erklärt. Wie die Rechtsbeistände der Betroffenen in einer am Donnerstag verbreiteten Erklärung mitteilten, hat das Gericht festgestellt, daß ein Anfangsverdacht nach Paragraph 129a (Bildung einer terroristischen Vereinigung) »von vornherein nicht gegeben war und daher die Durchsuchungsbeschlüsse des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs (BGH) und die daraufhin erfolgten Hausdurchsuchungen bei den Betroffenen rechtswidrig waren«.

Am 13. Juni 2007 hatte die Polizei Wohnungen von elf Antifaschistinnen und Antifaschisten in der Region durchsucht. Die Bundesanwaltschaft warf ihnen die Beteiligung an Anschlägen auf Fahrzeuge der Bundeswehr und deren Zulieferunternehmen sowie die Bildung einer terroristischen Vereinigung vor. (jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 13.06.2008, Seite 4, Inland

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