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Bund will Die Linke weiter bespitzeln

Berlin. Die Bundesregierung hat Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln eingelegt, wonach der Linke-Politiker Bodo Ramelow nicht durch das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden darf. Das teilte der Vizechef der Linksfraktion im Bundestag am Freitag in Berlin mit. Ramelow erklärte, wenn die Regierung versuche, den politischen Gegner »weiterhin mit derart unlauteren Mitteln zu bekämpfen, dann wird sie im Wahljahr 2009 dafür die Quittung erhalten«. (ddp/jW)
junge Welt

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Erschienen in der Ausgabe vom 29.03.2008, Seite 5, Inland

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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