Zum Inhalt der Seite

Wahnsystem (1)

Im politisch mittelalterlich organisierten Saudi-Arabien gibt es noch Hexenprozesse. Die Organisation Human Rights Watch hat den saudischen König Abdullah aufgefordert, die Hinrichtung einer wegen »Hexerei« zum Tod verurteilten Frau abzuwenden. Die Vorwürfe seien absurd, erklärte die Menschenrechtsorganisation am Donnerstag in New York. Die Richter in der Stadt Kuraijat hätten sich für ihr Urteil vom April 2006 auf ein erzwungenes Geständnis gestützt und auf Aussagen von Zeugen, die nach eigenen Angaben von der Frau »verhext« worden seien. So gab zum Beispiel ein Mann vor Gericht an, er sei von ihr verhext worden und anschließend impotent geworden. »Hexerei« gilt in Saudi-Arabien als Straftat gegen den Islam. Die Frau zog ihr Geständnis vor Gericht mit der Begründung zurück, es sei von ihr erpreßt worden. Sie sei eine Analphabetin, die den Inhalt des Dokuments nicht verstanden habe, unter das sie ihre Fingerabdrücke habe setzen müssen. (AP/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 15.02.2008, Seite 12, Feuilleton

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!