Aus: Ausgabe vom 14.02.2008, Seite 5	/ Inland
Sperrklausel ist verfassungswidrig
										Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch einer Klage der Grünen gegen die Fünf-Prozent-Sperrklausel bei den schleswig-holsteinischen Kommunalwahlen stattgegeben. Zur Begründung heißt es, sie verstoße gegen die Chancengleichheit der Parteien.Im Gegensatz zu Bundestag und Landtagen gebe es in den Kommunen nicht die Erforderlichkeit klarer Mehrheiten zur Sicherung einer aktionsfähigen Regierung. Der Kieler Landtagspräsident Martin Kayenburg (CDU) kündigte am Mittwoch an, eine entsprechende Änderung des Wahlgesetzes sofort in die Wege zu leiten. (ddp/jW)				
			links & bündig gegen rechte Bünde
Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.
Mehr aus: Inland
- 
			»Ich hoffe, die Basis wird sich das nicht gefallen lassen«vom 14.02.2008
- 
			Jalloh-Prozeß fortgesetztvom 14.02.2008
- 
			Tod auf dem Hochsitzvom 14.02.2008
- 
			Druckpotential ungenutztvom 14.02.2008
- 
			Teures Nachspiel für Münchner Demoleiterinvom 14.02.2008
- 
			Kampagne gegen Leiharbeitvom 14.02.2008
- 
			Warnstreik light: Berliner Busse und Bahnen fuhren regulärvom 14.02.2008
- 
			»Vernichtender kann kein Urteil sein«vom 14.02.2008
- 
			Empört über Umgehung des Bundestagesvom 14.02.2008