Aus: Ausgabe vom 11.02.2008, Seite 4	/ Inland
1265 wollten Akten sehen, 681 durften
										Braunschweig. Die Bürger nutzen ihr neues Recht auf Akteneinsicht beim Bund nur zögerlich. Im vergangenen Jahr gingen bei Bundesministerien und nachgeordneten Behörden 1265 Anträge auf Auskunft und Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz ein, berichtete die Braunschweiger Zeitung am Sonntag vorab unter Berufung auf die Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen. Das waren nur noch etwa halb so viele Anträge wie im Jahr zuvor (2278).
In 681 Fällen wurde im vergangenen Jahr der Informationszugang vollständig und in 128 Fällen teilweise gewährt. 247 Anträge wurden abgelehnt, der Rest ist noch in Bearbeitung. Das Gesetz gilt seit 2006. Bürger müssen demnach ihren Antrag nicht begründen. Es gibt aber zahlreiche Ausnahmen vom Recht auf Akteneinsicht, etwa wenn die internationalen Beziehungen, die Bundeswehr und die Geheimdienste betroffen sind. (ddp/jW)
			In 681 Fällen wurde im vergangenen Jahr der Informationszugang vollständig und in 128 Fällen teilweise gewährt. 247 Anträge wurden abgelehnt, der Rest ist noch in Bearbeitung. Das Gesetz gilt seit 2006. Bürger müssen demnach ihren Antrag nicht begründen. Es gibt aber zahlreiche Ausnahmen vom Recht auf Akteneinsicht, etwa wenn die internationalen Beziehungen, die Bundeswehr und die Geheimdienste betroffen sind. (ddp/jW)
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