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Alkoholtest

Nachdem nun schon das Rauchen in der Öffentlichkeit stark eingeschränkt wurde, möchte man in Magdeburg noch weitergehen. Auf den öffentlichen Plätzen im Zentrum der Stadt gilt seit Freitag ein Alkoholverbot von 18 Uhr bis morgens 6 Uhr. Das Verbot ist laut Magistrat zunächst bis Ende März befristet. Die Auswirkungen sollen zeigen, ob eine Fortführung sinnvoll ist. Polizei und Stadtordnungsdienst werden ab dem Wochenende die ersten Kontrollen durchführen. Ab dem dritten Verstoß gegen das Alkoholtrinkverbot droht ein Zwangsgeld in Höhe von 2000 Euro. (AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 02.02.2008, Seite 13, Feuilleton

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