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Leserbrief zum Artikel Schläge und Festnahmen: Überfall auf LL-Demo vom 11.01.2021:

Rechtsbrecher zur Rechenschaft ziehen

Was da gestern in Berlin geschah, stellt klar eine Nötigung im Amt nach Paragraph 240 StGB durch die Polizei dar! Darin heißt es: »(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.« Rechtswidrig war das Handeln der Polizei deshalb, weil im Einigungsvertrag von 1990 klar festgelegt ist, dass Parteien und Organisationen, die im jeweiligen Staat beim Inkrafttreten des Vertrages zugelassen waren, auch weiterhin zugelassen sind, und da ist die FDJ mit erfasst! Die zu DDR-Zeiten größte sozialistische Jugendorganisation mit seinerzeit rund 2,3 Millionen Mitgliedern war Anfang der 1950er-Jahre im Westen verboten worden. Im Osten ist die FDJ nach den Bestimmungen des Einigungsvertrages allerdings legitim. Somit war die Gewaltanwendung durch die Polizei rechtswidrig und erfüllt den Tatbestand der Nötigung. Nicht nur die handelnden Polizeibeamten, sondern auch ihre direkten Vorgesetzten haben sich strafbar gemacht, da sie die unterstellten Beamten zu den Straftaten angestiftet haben! (Siehe Paragraph 26 StGB: »Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.«) Da es sich bei der Nötigung nach Paragraph 240 StGB um ein sogenanntes Offizialdelikt handelt, müsste die Staatsanwaltschaft, wenn ihr der Sachverhalt bekannt wird, von sich aus die entsprechenden strafprozessualen Maßnahmen einleiten! Wenn sie es nicht tut, ergibt sich ein weiterer Strafbestand, die Strafvereitelung im Amt, Paragraph 258a StGB. Der Innensenator wäre gut beraten, wenn er es endlich schafft, die Polizei rechtlich so zu schulen, dass sie in der Lage ist, rechtlich richtig zu handeln. Ich denke nur an das rechtswidrige Vorgehen der Polizei auf dem Parkfriedhof Marzahn am 26. Januar 2020, als sie das stille Gedenken an die Opfer des Naziregimes durch laut kläffende Polizeihunde störte!
Gerhard Langguth
Veröffentlicht in der jungen Welt am 12.01.2021.
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