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Leserbrief zum Artikel Bundesrepublik: Stramm antikommunistisch vom 10.08.2019:

KPD systematisch benachteiligt

Zu dem Artikel habe ich zwei Ergänzungen, die sicher für Ihre Leser wichtig sind.
1.) Obwohl die KPD (1.361.706) fast genauso viele Stimmen hatte wie die CSU (1.380.448), bekam die CSU 24 Mandate, neun mehr als die KPD.
2.) Für die KPD wurden in vier Bundesländern ihre Stimmen gestrichen, weil sie unter fünf Prozent lagen. In Bayern erzielte die KPD 195.787 (4,1 Prozent), in Niedersachsen 104.017 (3,1 Prozent), in Schleswig-Holstein 43.770 (3,1 Prozent) und in Südbaden 22.754 Stimmen (3,8 Prozent). Die KPD verlor durch diese Regelung, die übrigens nur 1949 zum Tragen kam, 366.328 Stimmen. Dies sind fast 28 Prozent ihrer Stimmen, die bei der Berechnung der Bundestagsmandate für die KPD nicht mit gerechnet wurden.
Bei der nächsten Bundestagswahl 1953 galt die undemokratische Fünf-Prozent-Regel nicht mehr. Warum?
Die KPD war für die übrigen Parteien keine Gefahr mehr, Adenauer hatte am 23. November 1951 den KPD-Verbotsantrag bereits gestellt. Wer sollte ab diesem Zeitpunkt noch die KPD wählen, ohne in den Verdacht zu geraten, ein Kommunistenanhänger zu sein? Fast alle Wahlberechtigten, die 1953 zur Wahl gingen, hatten die Kommunistenvernichtung im »1.000jährigen Reich« noch in den Köpfen.
Johann Weber, Ruhstorf
Veröffentlicht in der jungen Welt am 13.08.2019.
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