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Sommerabo

Mobil und gegen Krieg

Für Reisende gibt es nur eine logische Operation: Bestellen Sie das jW-Onlineaktionsabo!

Von Aktion und Kommunikation
Foto: jW-Grafik: Esther Hamburger
Zum Mitnehmen: Unser Sommerabo beinhaltet auch ein attraktives Angebot für Onlineleser

Nun beginnt sie – die Zeit, für die sich die tägliche Schufterei im Betrieb oder Büro lohnen soll. Die Urlaubssaison. Die einen verreisen, die anderen verbringen ihre freie Zeit in der Badeanstalt oder im Volkspark. Egal wo – mit dabei sein sollte die Tageszeitung junge Welt. Schließlich hat man endlich genug Zeit zum Lesen.

Gerade für Weltenbummler lohnt sich unser Onlineaktionsabo: Sie zahlen 18 Euro und können die junge Welt drei Monate lang online und in der App lesen. Danach endet das Abo automatisch – Sie müssen es nicht abbestellen und brauchen sich keine Sorgen zu machen, dass es weiterläuft und Sie in einer Abofalle landen. Mit dem Abo haben Sie Zugriff auf alle Inhalte auf jungewelt.de, inklusive des Archivs, das bis ins Jahr 1997 zurückreicht. Mithilfe boolescher Operatoren können Sie gezielt zu Ihren Lieblingsthemen recherchieren. Unter jungewelt.de/suche finden Sie eine kurze Anleitung zur Nutzung der Suchfunktion – falls Sie auf diesem Gebiet noch nicht so bewandert sind. Ein weiterer Vorteil des Onlineabos ist die junge Welt-App. Sie ermöglicht es Ihnen, die Zeitung zu Hause herunterzuladen und sogar im tiefsten Spreewald – wo der Empfang schon mal ausbleibt – ungestört zu lesen.

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Verstehen Sie uns jedoch bitte nicht falsch: Selbstverständlich kämpfen wir weiterhin für den Erhalt der gedruckten Tageszeitung (siehe unten). Das Angebot »75 gedruckte Ausgaben für 75 Euro« steht daher auch im Mittelpunkt dieser Aktion. Wir planen nicht, uns aus diesem Markt zurückzuziehen – und wir bedauern, dass andere das Kulturgut Tageszeitung aufgeben. Da wir aber wissen, dass auch Onlineangebote stark nachgefragt werden, möchten wir sie hier besonders hervorheben.

Bestellen können Sie das Onlineaktionsabo unter:jungewelt.de/onlineaktionsabo.
Nutzen können Sie es auf allen handelsüblichen Endgeräten – PC, Tablet, Smartphone usw.

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Erschienen in der Ausgabe vom 02.08.2025, Seite 16, Aktion

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

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