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24.05.2025
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Gegen die Routine
jW geht seit einem Jahr Jazz – auf das nächste mit Hannes Zerbe und Freunden
In diesem Monat feiert unsere Veranstaltungsreihe »jW geht Jazz« in der Maigalerie der Tageszeitung junge Welt (Torstr. 6, 10119 Berlin) ihr einjähriges Jubiläum. Damals strich der Senat der Hauptstadt dem Projekt »Jazz im Musikinstrumentenmuseum Berlin (MIM)« die Fördergelder, nach 17 Jahren sollte plötzlich Schluss sein: Zukunft ungewiss, die Jazzreihe deutlich minimiert. Das wollten junge Welt und Hannes Zerbe, einer der bekanntesten Jazzinterpreten und -komponisten der DDR sowie Programmgestalter der Veranstaltungsreihe »Jazz im MIM«, nicht so stehen lassen. Die erfolgreiche Jazzreihe sollte ungebrochen weitergehen, »jW geht Jazz« war geboren.
Seitdem schmettern Töne aller Arten – des Saxophons, Sopransaxophons, Tenorsaxophons bis zum Baritonsaxophon – durch die Maigalerie. Auch interessanten und eher selten verwendeten Instrumenten war zu lauschen, wie beispielsweise dem Vibraphon oder der Konzertharfe. Und mittendrin Hannes Zerbe, mit dem für ihn beschafften Piano. Oft gab es experimentelle Töne auf die Ohren des Publikums. Spaß am Musizieren war immer zu spüren, erinnert sei hier nur an die Liveinterpretation des sowjetischen Stummfilms »Fettklößchen« (1934, Michail Romm), die Aufführung des »Floß der Verdammten« mit kleinem Ensemble oder der »musikalischen Improvisation mit Action Painting«.
Am dritten Juni starten wir ins zweite Jazzjahr; eröffnen wird das gleiche Duo, mit dem es 2024 auch begonnen hat: Jürgen Kupke spielt die Klarinette und Hannes Zerbe, in seinem Element, am Piano. Auf viele weitere Jahre in der jW-Maigalerie, wenn es wie jeden ersten Dienstag im Monat heißt, »jW geht Jazz« – mit Hannes Zerbe und Freunden! Schauen Sie doch mal vorbei!
jW geht Jazz – jeden ersten Dienstag im Monat.
Beginn: 19.30 Uhr, Einlass ab 19 Uhr
Eintritt: 10 Euro (ermäßigt: 5 Euro)
Wir bitten um Anmeldung unter maigalerie@jungewelt.de oder unter 030/53 63 55-54.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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