Jetzt bist du dran!
Gegründet 1947 Donnerstag, 10. Oktober 2024, Nr. 236
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Jetzt bist du dran! Jetzt bist du dran!
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02.08.2024, 19:30:03 / jW stärken!
Solidarität

»Ick liebe dir! Beste Zeitung!«

Presse- und Meinungsfreiheit: Dankeschön an alle, die uns solidarisch zur Seite stehen
Von Verlag, Redaktion und Genossenschaft
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Mit diesem Zuruf auf der Straße gegrüßt zu werden, wie unserem Mitarbeiter des Aktionsbüros kürzlich widerfahren, ist derzeit ein wohltuendes Geschenk. Die junge Welt befindet sich im Rechtsstreit mit der Bundesrepublik Deutschland wegen der jahrelangen Verunglimpfung im Verfassungsschutzbericht. Die Klage wurde vor zwei Wochen vor dem Verwaltungsgericht Berlin abgewiesen – eine Niederlage nicht nur für die junge Welt, sondern für die Meinungs- und Pressefreiheit insgesamt. Seit dem Prozesstermin erreichen uns Solidaritätsbekundungen in vielfältigster Form: Spenden, Abos, Zuschriften, Mitgliedsanträge für unsere Genossenschaft … Darum möchten wir an dieser Stelle Ihre Unterstützung würdigen und sichtbar machen: Jede Art von Solidarität ist wertvoll, und jeder und jedem einzelnen gebührt unser Dank!

Ihre Spendenbereitschaft überwältigt uns! Allein im Juli gingen 97.000 Euro von fast 600 Einzelspendern für unseren Prozesskostenfonds ein. Von fünf bis 10.000 Euro ist alles dabei, alles zählt und hilft uns. Auch für jedes Abonnement sind wir dankbar: Die große Zahl an neuen Bestellungen freut uns, denn Abos sind unser Rückgrat!

Täglich erreichen uns Telefonate, Briefe, E-Mails, in denen Fassungslosigkeit, Empörung und auch der Wille zum Widerstand gegen die Einschränkung bürgerlicher Rechte zum Ausdruck gebracht werden. »Mache ich mich strafbar, wenn ich die Ideen von Marx, Engels sowie auch Lenin für richtig halte bei der Analyse bundesdeutscher Zustände und sie als Grundlage meiner Gedankengänge in der Öffentlichkeit heranziehe?« fragt sich ein Leser und sorgt sich darum, ob nicht die Fünf-D-Mark-Karl-Marx-Gedenkmünze aus dem Jahr 1983 in seiner Schublade ihn ins Visier des Verfassungsschutzes bringen könnte. Der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalistenverband (DJV), Mika Beuster, würde dem widersprechen. »Das Bundesverfassungsgericht hat hier den Rahmen abgesteckt: Einer Ideologie anzuhängen und dieser auch theoretisch nachzugehen, die nicht mehr ganz im Rahmen der Verfassung ist, ist von der Verfassung geschützt«, erklärte er in einem Interview mit der jungen Welt. Weder der Marxismus noch die Rosa-Luxemburg-Konferenz oder die Mitgliedschaft von junge Welt-Journalisten in der DKP seien Gründe für eine geheimdienstliche Beobachtung. Insgesamt ist das mediale Echo groß. Sowohl bundesdeutsche als auch internationale Presse und Medien äußerten sich kritisch und besorgt zur Einschränkung der Pressefreiheit in der BRD.

Ein anderer Leser schreibt: »Nun erst recht: Als Abonnent habe ich schon länger mit dem Gedanken gespielt; jetzt passiert es: Ich werde Mitglied Eurer Genossenschaft LPG junge Welt eG.« Vielen Dank! Und auch den anderen 51 im Juli neu eingetretenen Genossinnen und Genossen mit insgesamt 84 Anteilen sowie allen Genossenschaftsmitgliedern, die ihre Anteile erhöht haben. Bis zu unserem Ziel, 3.000 LPG-Mitglieder neu zu gewinnen, fehlen nur noch 120.

Fast alle Zuschriften enden mit motivierenden, kämpferischen Worten wie »Bitte bleibt so frech-frech, kritisch unabhängig!«, »Bitte weitermachen, wir sind bei Ihnen!« oder »Haltet durch und lasst Euch nicht unterkriegen!«. Machen wir. Mit dem Gang in die nächste Instanz und vorerst mit unseren Aktionen »3.000 Abos für die Pressefreiheit« und »3.000 LPG-Mitglieder«. Gern würden wir jede einzelne und jeden einzelnen mit einer persönlichen Karte im Briefkasten erfreuen. Doch unsere Kräfte wollen wir in gute journalistische Arbeit und den Reichweitenausbau stecken. Darum stellvertretend die links abgedruckte Dankeschönkarte an alle: Bitte ausschneiden, gerne aufhängen!

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!

  • Leserbrief von N. Schreiber aus München (5. August 2024 um 04:24 Uhr)
    Auf das Ausschneiden der Karte bzw. analog digitale Speichern der Karte verzichte ich. Denn der Mut, das durchzuziehen, die tolle, umfassende, sehr gut aufgezogene mediale Begleitung, aber vor allem die hier sichtbar gemachte breite Unterstützung spenden Hoffnung … einen besseren Dank kann es angesichts der Verhältnisse ja kaum geben. Von daher von mir ein herzliches Dankeschön für diesen Dank.

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