W. aus Himmelpfort
»Wie alle Roten möchte ich, dass die hergestellten Güter an alle Menschenkinder gerecht verteilt werden. Welcher weite Weg dorthin führt und mit wem man für eine gerechtere Welt Schlittenfahren muss, steht nicht in jeder Zeitung - aber in der jungen Welt. Mit einem Abo dieser marxistisch orientierten Zeitung kann man an den Festtagen dafür sorgen, dass es klingelt.«
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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