Lukas aus Baden-Württemberg
»Für mich haben die Gewerkschaften ganz klar eine politische Aufgabe. Deswegen kann ich Gewerkschafts- und politische Arbeit nicht voneinander trennen und diese ist nur möglich, wenn ich gut informiert bin. Daher empfehle ich als aktiver Gewerkschafter die junge Welt. Sie ist das einzige Medium, dass ausgewogen über Arbeiterorganisationen und deren Kämpfe berichtet, gerade auch international.« Jetzt abonnieren!
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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