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Kanzleramt will Schmidts Akten

Berlin. Das Bundeskanzleramt verlangt laut Spiegel die Herausgabe von Akten, die Helmut Schmidt während seiner Kanzlerschaft in sein Hamburger Privathaus mitgenommen hat. Die Originalunterlagen befinden sich dem Bericht zufolge in seinem Privatarchiv, das die Helmut-und-Loki-Schmidt-Stiftung übernommen hat. Der SPD-Politiker ist im November gestorben.

Bislang habe es als Kavaliersdelikt gegolten, wenn ausscheidende Politiker Akten mit nach Hause nahmen, obwohl Verwahrungsbruch eine Straftat sei, schrieb das Magazin. Das Kanzleramt wolle die Papiere ins Bundesarchiv überführen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 17.05.2016, Seite 2, Inland

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