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  • 19.07.2012, 14:54:50

Mitmachen beim Fotowettbewerb

Zum 22. Mal ruft die junge Welt ihre Leserinnen und Leser zur Teilnahme am jährlichen Fotowettbewerb auf. Seit 1991 beteiligt sich die junge Welt im Rahmen des bundesweiten »Blende«-Wettbewerbs verschiedener Zeitungen mit einer eigenen Ausschreibung.

Machen Sie eigene Bilder, schicken Sie sie an die »Blende 2012«. Das Resultat bewertet die jW-Jury. Die Fotos der Preisträger und weitere ausgewählte Arbeiten werden in der jW-Ladengalerie ausgestellt. Alle ausgezeichneten Arbeiten werden in einer Beilage zur Tageszeitung sowie im Internet veröffentlicht.

Die jW-»Blende« gibt es nicht zuletzt deswegen bis heute, weil die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein besonderes Gespür für Inhalt und Form haben – die Auszeichnungen beim zentralen Wettbewerb zeigen das Jahr für Jahr.

Unsere Themen 2012

  • Frauenpower – Männerträume
  • Hinter den Fassaden
  • Licht und Schatten
  • Jugendthema (für alle bis 18): Mein Lieblingsplatz
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Teilnahmebedingungen

Foto: frauenpower.jpg

Pro Thema dürfen von Amateuren bis zu drei Bilder eingereicht werden, Farbe oder Schwarzweiß, maximal 20x30 Zentimeter groß. Ausführliche Teilnahmebedingungen unter www.jungewelt.de/Blende

Einsendeschluß: 12. Oktober 2012

Auf jedem Foto bitte gut lesbar vermerken: Name, Vorname, Alter, Anschrift, Bildtitel und zu welchem Thema es gewertet werden soll. Für eventuell Nachfragen wären E-Mail-Adresse oder Telefonnummer hilfreich. Außerdem erbitten wir Angaben darüber, wo das Bild aufgenommen wurde.

Die Einsendungen gehen in stabiler Verpackung mit beigelegten 2,80 Euro Teilnahmegebühr (in Briefmarken) an: junge Welt, Verlag 8. Mai GmbH, Torstr. 6, 10119 Berlin, Kennwort: Blende 2012

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen am 19.07.2012,

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

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