23.04.2003
Kreative Abzocker
Einschreibegebühren im Ländle sind verfassungswidrig. »Macht nix«, denkt sich die Landesregierung und nennt sie künftig Verwaltungsgebühren. Ein Gespräch mit Matthias Altmeyer
Von Interview: Ralf Wurzbacher
F: Studierende in Baden-Württemberg haben zwischen 1997 und 1999 für die Dauer von vier Semestern zu Unrecht sogenannte »Einschreibegebühren« in Höhe von 52 Euro entrichten müssen. Laut Bundesverfassungsgerichtsurteil vom vergangenen Monat war die Gebührenerhebung verfassungswidrig. Warum? Die Karlsruher Richter begründeten ihre Entscheidung mit der Unverhältnismäßigkeit zwischen dem bei der Rückmeldung anfallenden Verwaltungsaufwand und den erhobenen Ge...
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