Leserbrief zum Artikel Staatliche Feindproduktion
vom 28.01.2012:
Vogelfrei
Der Beitrag erinnert sehr an mein eigenes Schicksal. Vom Industrieschmied zum Lehrer, zum Schuldirektor und Schulfunktionär - zu DDR-Zeiten. Dann kam die sogenannte Wende. Ich durfte noch anderthalb Jahre als Lehrer unterrichten, dann kam die Kündigung. Zuerst die Ankündigung der zu erwartenden Kündigung - genau am 1. September 1991, dem ersten Schultag nach den Sommerferien. Die Kündigung selbst folgte einen Monat später.
Grund: "... wegen Ihrer Funktionen in der Volksbildung und Ihrer besonderen Nähe zur DDR." Ich dachte bei mir, wie würden denn westdeutsche Kollegen reagieren, wenn ihnen gekündigt und als Grund genannt würde: ".... wegen Ihrer sonntäglichen Besuche des Gottesdienstes in der Kirche und Ihrer Zugehörigkeit zu den Katholiken"? Undenkbar!
Aber wir, die einstigen DDR-Bürger, die Tausende von Lehrern, Hochschullehrern, Staatsangestellten und anderen eng mit dem Staat und der SED verbundenen Personen waren von einem Tag zum anderen vogelfrei.
Dabei ging es ja nicht nur darum, den geliebten und mit hohem Engagement ausgeführten Beruf zu verlieren, sondern es ging schlicht und einfach auch um die Existenzfrage - um die eigene und die der Frau und der Kinder. Von der unendlichen Kraft, den vielen persönlichen Einschränkungen und Verzichten, die ein langjähriges Fach- und späteres Hochschulstudium mit sich brachte, ganz zu schweigen. Es war, als verlöre ich den Boden unter den Füßen.
Der Gipfel des Berufsverbotes - so nannten unsere "Gönner" aus dem Westen das natürlich nicht, bis heute nicht! - gipfelte dann in dem Zynismus, daß der westdeutsche Richter am Arbeitsgericht Leipzig mich dann bat, doch selbst mal darzustellen, warum ich eigentlich entlassen worden sei, weil der Rechtsanwalt der gegnerischen Partei, also des Oberschulamtes Leipzig, gar nicht wußte, worum es in der Verhandlung gehen sollte. Er hatte die Unterlagen und den Auftrag, das Oberschulamt bei Gericht zu vertreten, erst am Morgen bekommen.
Grund: "... wegen Ihrer Funktionen in der Volksbildung und Ihrer besonderen Nähe zur DDR." Ich dachte bei mir, wie würden denn westdeutsche Kollegen reagieren, wenn ihnen gekündigt und als Grund genannt würde: ".... wegen Ihrer sonntäglichen Besuche des Gottesdienstes in der Kirche und Ihrer Zugehörigkeit zu den Katholiken"? Undenkbar!
Aber wir, die einstigen DDR-Bürger, die Tausende von Lehrern, Hochschullehrern, Staatsangestellten und anderen eng mit dem Staat und der SED verbundenen Personen waren von einem Tag zum anderen vogelfrei.
Dabei ging es ja nicht nur darum, den geliebten und mit hohem Engagement ausgeführten Beruf zu verlieren, sondern es ging schlicht und einfach auch um die Existenzfrage - um die eigene und die der Frau und der Kinder. Von der unendlichen Kraft, den vielen persönlichen Einschränkungen und Verzichten, die ein langjähriges Fach- und späteres Hochschulstudium mit sich brachte, ganz zu schweigen. Es war, als verlöre ich den Boden unter den Füßen.
Der Gipfel des Berufsverbotes - so nannten unsere "Gönner" aus dem Westen das natürlich nicht, bis heute nicht! - gipfelte dann in dem Zynismus, daß der westdeutsche Richter am Arbeitsgericht Leipzig mich dann bat, doch selbst mal darzustellen, warum ich eigentlich entlassen worden sei, weil der Rechtsanwalt der gegnerischen Partei, also des Oberschulamtes Leipzig, gar nicht wußte, worum es in der Verhandlung gehen sollte. Er hatte die Unterlagen und den Auftrag, das Oberschulamt bei Gericht zu vertreten, erst am Morgen bekommen.