18.01.2017
Bundesverfassungsgericht
Alles erlaubt, außer Kommunismus
Demokratie auf westdeutsch: Faschistische Hetze der NPD muss weiterhin ertragen werden, nur die KPD bleibt verboten
Von Sebastian Carlens
Die Bundesrepublik bleibt sich treu: Hier ist jede faschistische Hetze erlaubt, solange sie von Parteien geäußert wird, nur Kommunismus bleibt streng verboten. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag erneut klargestellt und ein Verbot der NPD abgelehnt. Die Richter wiesen den 2013 gestellten Verbotsantrag der Länder im Bundesrat als unbegründet ab. Damit verhinderten sie in Karlsruhe auch den zweiten Anlauf zu einem Verbot der Neonazipartei, nachdem der ers...
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