Zum Inhalt der Seite
18.01.2017
Bundesverfassungsgericht

Alles erlaubt, außer Kommunismus

Demokratie auf westdeutsch: Faschistische Hetze der NPD muss ­weiterhin ertragen werden, nur die KPD bleibt verboten

Von Sebastian Carlens
Die Bundesrepublik bleibt sich treu: Hier ist jede faschistische Hetze erlaubt, solange sie von Parteien geäußert wird, nur Kommunismus bleibt streng verboten. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag erneut klargestellt und ein Verbot der NPD abgelehnt. Die Richter wiesen den 2013 gestellten Verbotsantrag der Länder im Bundesrat als unbegründet ab. Damit verhinderten sie in Karlsruhe auch den zweiten Anlauf zu einem Verbot der Neonazipartei, nachdem der ers...

Artikel-Länge: 3307 Zeichen

Damit unabhängiger Journalismus weiter möglich bleibt: Unterstützen Sie die junge Welt mit einem Abonnement und erhalten Sie Zugang zu allen Analysen, Reportagen und Kommentaren.

Dein Abo zählt!

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90