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17.01.2017
Arbeitsrecht

»Ein erfolgreicher Herrschaftsmechanismus«

Mit Tarifvorbehalten wird Gewerkschaften und Unternehmern in die Hand gegeben, was bisher gesetzlich geregelt war. Für die Beschäftigten bedeutet das Verschlechterungen. Gespräch mit Wolfgang Däubler

Von Johannes Supe
Wie sind »Tarifvorbehalte« einzuschätzen? Über die Frage möchte ich mit Ihnen sprechen. Unter »Tarifvorbehalten« werden Passagen in Gesetzestexten verstanden, die es ermöglichen, eigentlich bestehende Regelungen durch einen Tarifvertrag zu umgehen. Derzeit wird das Thema vor allem in Bezug auf Leiharbeiter diskutiert. Bevor wir dazu kommen, würde ich von Ihnen gern wissen, welche Geschichte die »Tarifvorbehalte« bereits haben. Solche Vorschriften gibt es im Prinzip ...

Artikel-Länge: 8183 Zeichen

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