Zum Inhalt der Seite
20.10.2016

Geheimamt Jobcenter

Müssen Hartz-IV-Behörden ihre Telefonnummern bekanntgeben? Bundesrichter sollen entscheiden

Von Christina Müller
Jobcenter vermitteln nicht nur Jobs. Sie verpflichten, überwachen, sammeln Daten und sanktionieren. Und sie schotten sich ab. Dass viele dieser Behörden meist nur über kostenpflichtige Hotlines erreichbar sind, die selbst in existenzbedrohlichen Fällen keine Möglichkeit haben, zum Jobcenter durchzustellen, bemängeln Hartz-IV-Betroffene, Rechtsanwälte und Erwerbslosenvereine seit Jahren. Vier Klagen zur Veröffentlichung von Dienstnummern haben es jetzt bis vor das Bu...

Artikel-Länge: 2766 Zeichen

Damit unabhängiger Journalismus weiter möglich bleibt: Unterstützen Sie die junge Welt mit einem Abonnement und erhalten Sie Zugang zu allen Analysen, Reportagen und Kommentaren.

Dein Abo zählt!

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90