23.07.2016
CETA stoppen ist Pflicht
Was der DGB übersieht: Im Freihandelsabkommen zwischen EU und Kanada stehen arbeitsrechtliche Kernelemente zur Disposition
Von Werner Rügemer
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat das »Freihandelsabkommen« zwischen der Europäischen Union und Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement, CETA) bereits Ende 2014 in einem Positionspapier als »nicht zustimmungsfähig« bezeichnet. Das ist gut so. Die Kritik des Dachverbandes bezieht sich allerdings nur darauf, dass ein Verstoß gegen die im Vertragskapitel 23 (»Handel und Arbeit«) genannten Kernnormen der Internationalen Arbeitsorganisation der UN (ILO)...
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