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16.04.2016

Bündnisfall Böhmermann

Merkel lässt Staatsanwalt von der Leine: Gegen ZDF-Komiker darf wegen Majestätsbeleidigung Erdogans ermittelt werden

Von Michael Merz
Ermächtigung erteilt – Kanzlerin Angela Merkel benutzte am Freitag mittag tatsächlich diese Formulierung, um den Schwarzen Peter, den Fall Böhmermann, der Staatsanwaltschaft in Mainz zuzuschieben. Diese hat nun zu entscheiden, ob sie den ZDF-Komiker nach dem »Majestätsbeleidigungsparagraphen« 103 des Strafgesetzbuches aus der Zeit des Kaiserreichs anklagt oder nicht. Bei einer Verurteilung hätte Jan Böhmermann mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe zu rec...

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