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23.02.2016

»Einladung für betrügerische Betriebe«

Die Einhaltung des Mindestlohns wird kaum kontrolliert. Scharfe Kritik von der IG BAU

Von Johannes Supe
Stell Dir vor, das Mindestlohngesetz tritt in Kraft, und keiner kann’s kontrollieren.« Vor diesem Szenario warnte die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) bereits am 22. November 2014. Zu dem Zeitpunkt stand die Einführung der gesetzliche Gehaltsuntergrenze von 8,50 Euro in der Stunde kurz bevor. Die IG BAU befürchtete damals, dass es schlicht an Personal für eine effektive Überprüfung mangeln werde. Die zuständige Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zoll...

Artikel-Länge: 3394 Zeichen

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