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10.09.2015

Gericht cancelt Streik

Frankfurter Richter erlassen einstweilige Verfügung gegen Ausstand der Lufthansa-Piloten. Linke sieht Urteil als Versuch, Grundrecht einzuschränken

Von Daniel Behruzi
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Frankfurt am Main hat die Arbeitsniederlegung der Lufthansa-Piloten am Mittwoch per einstweiliger Verfügung untersagt. Es sei »in diesem Einzelfall aufgrund einer Vielzahl von Umständen davon auszugehen, dass über das formelle Streikziel hinaus auch um Mitbestimmung bei dem Wings-Konzept gestreikt werde«, so die Begründung. Dies sei kein tariflich regelbares Ziel, der Streikaufruf der Vereinigung Cockpit (VC) daher rechtswidrig. Formal...

Artikel-Länge: 3756 Zeichen

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