05.02.2015
Gefahrenzone rekonstruiert
NSU-Prozess: Tatort nach Kölner Bombenanschlag unvollständig vermessen: Gericht lässt Polizeiermittler nacharbeiten. Streit um Zulassung von Nebenklägern
Von Claudia Wangerin, München
Während die Verteidiger der mutmaßlichen Neonaziterroristin Beate Zschäpe beantragen wollen, die Zulassung einzelner Nebenkläger zu widerrufen, versucht das Oberlandesgericht (OLG) in München im Prozess um den »Nationalsozialistischen Untergrund« (NSU) gerade erst herauszufinden, bis zu welchen Wohnhäusern der Kölner Keupstraße die Gefahrenzone des Nagelbombenanschlags am 9. Juni 2004 gereicht hat. Dies ist kein unwesentlicher Punkt, weil davon abhängt, wie viele Pe...
Artikel-Länge: 4006 Zeichen


