Zum Inhalt der Seite
05.02.2015

Gefahrenzone rekonstruiert

NSU-Prozess: Tatort nach Kölner Bombenanschlag unvollständig vermessen: Gericht lässt Polizeiermittler nacharbeiten. Streit um Zulassung von Nebenklägern

Von Claudia Wangerin, München
Während die Verteidiger der mutmaßlichen Neonaziterroristin Beate Zschäpe beantragen wollen, die Zulassung einzelner Nebenkläger zu widerrufen, versucht das Oberlandesgericht (OLG) in München im Prozess um den »Nationalsozialistischen Untergrund« (NSU) gerade erst herauszufinden, bis zu welchen Wohnhäusern der Kölner Keupstraße die Gefahrenzone des Nagelbombenanschlags am 9. Juni 2004 gereicht hat. Dies ist kein unwesentlicher Punkt, weil davon abhängt, wie viele Pe...

Artikel-Länge: 4006 Zeichen

Damit unabhängiger Journalismus weiter möglich bleibt: Unterstützen Sie die junge Welt mit einem Abonnement und erhalten Sie Zugang zu allen Analysen, Reportagen und Kommentaren.

Dein Abo zählt!

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90