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17.10.2014

Wenn das Amt nicht »mitwirkt«

Urteil: Vergessene Miete vom Jobcenter kein Kündigungsgrund

Von Susan Bonath
Wer keine Miete zahlt, landet auf der Straße. Doch was ist, wenn es das Jobcenter versäumt, das Geld wie vereinbart direkt an den Hauseigentümer zu überweisen? So geschehen in Berlin: Eine Vermieterin sah in der »mangelnden Mitwirkung« des Amtes - ein beliebter Sanktionsgrund bei Hartz-IV-Beziehern - kein Problem. Sie kündigte einem bis dahin ahnungslosen Mieter die Bleibe, weil die Behörde schlicht »vergessen« hatte, zwei Monatsmieten zu überweisen. Das sei rechtsw...

Artikel-Länge: 3183 Zeichen

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