Zum Inhalt der Seite
03.09.2014

Kein Schuldner per se

»Beitragsservice« versucht, Rundfunkgebühren auch bei Hartz-IV-Beziehern einzutreiben. Betroffene können sich jedoch wehren, auch rückwirkend

Von Susan Bonath
Keine Lust auf Musikantenstadl? Pech gehabt, bezahlt werden muß die Sendung trotzdem, wie auch alle anderen öffentlich-rechtlichen Schmonzetten. Denn seit dem 1. Januar 2013 hat jeder, der eine Wohnung hat oder ein Unternehmen betreibt, monatlich 17,98 Euro für eine Leistung zu entrichten, die er am Wohn- oder Arbeitsort theoretisch in Anspruch nehmen könnte. Ob er will oder nicht. Und der »Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio«, vormals Gebühreneinzugszentrale (...

Artikel-Länge: 4951 Zeichen

Damit unabhängiger Journalismus weiter möglich bleibt: Unterstützen Sie die junge Welt mit einem Abonnement und erhalten Sie Zugang zu allen Analysen, Reportagen und Kommentaren.

Dein Abo zählt!

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

58,90 Euro/Monat Soli: 75,90, ermäßigt: 39,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

32,90 Euro/Monat Soli: 45,90, ermäßigt: 20,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

58,90 Euro/Monat Soli: 75,90, ermäßigt: 39,90