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27.08.2014

Feindstrafrecht in Hamburg

Gentrifizierungsgegnerin wegen »Duldung des Aufrufs zu Straftaten« verurteilt

Vor dem Hamburger Landgericht wurde am Montag nachmittag das Urteil im Berufungsverfahren gegen Claudia F. gesprochen. Die Aktivistin gegen die Verdrängung ärmerer Bewohner aus dem Stadtzentrum wurde zu 120 Tagessätzen à zehn Euro verurteilt. Ihr war vorgeworfen worden, zu Straftaten aufgerufen zu haben. F. soll Plakate geklebt haben, auf denen unter dem Titel »Schanze abwerten« u.a. Farbflecken an Häusern, ein Polizeieinsatz und ein brennendes Polizeiauto abgebilde...

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