06.05.2014
Nur Christen wählbar
Die Gesetze zur Mitarbeitervertretung der evangelischen Kirche in Deutschland sind diskriminierend
Von Claudia Wrobel
Betriebsratswahlen sind für die Gewerkschaften eines der bestimmenden Themen. Die Beschäftigten sind aufgerufen, sich zur Wahl zu stellen. Dieses Recht haben aber nicht alle Angestellten in Deutschland. Eines der größten Unternehmen der BRD enthält einem großen Teil seiner Bediensteten das passive Wahlrecht vor – und das völlig legal: die evangelische Kirche in Deutschland (EKD) schreibt in ihrem Mitarbeitervertretungsgesetz vor, daß nur Mitglieder einer chris...
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