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04.11.2013

Sanktionen gegen Schüler

Zeugniskontrolle: Kinder von Hartz-IV-Beziehern müssen sich vor niedersächsischem Jobcenter rechtfertigen. 15jährige sollen auf Stellengesuche reagieren

Von Susan Bonath
Jonas und Max* haben gute Noten. Später wollen die Brüder studieren. Bis zum Abitur bleiben Jonas noch knapp drei, Max zwei Jahre Zeit. Doch sie haben ein Problem: Ihre Eltern stocken mit Hartz IV auf. Deshalb müssen die Schüler sich regelmäßig gegenüber dem Jobcenter im niedersächsischen Nienburg erklären. Denn für diese Behörden gilt der Nachwuchs ihrer »Klienten« mit dem 15. Geburtstag als erwerbsfähig. Damit beginnt für Jugendliche in sogenannten Bedarfsgemeinsc...

Artikel-Länge: 5172 Zeichen

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