15.10.2013
Deutsche Justiz gegen belgische Ford-Arbeiter
Nach Protestaktion in Köln werden 15 Beschäftigte wegen »besonders schweren Landfriedensbruchs« angeklagt
Von Daniel Behruzi
Die Demonstration von 250 Ford-Arbeitern aus dem belgischen Genk im November vergangenen Jahres in Köln hat ein juristisches Nachspiel. Gegen 15 Gewerkschafter aus Belgien und einen mit ihnen solidarischen Aktivisten aus Köln wurden Ermittlungsverfahren wegen »besonders schweren Landfriedensbruchs« eingeleitet. Der Mitteilung eines Solidaritätskreises zufolge drohen den Betroffenen bei einer Verurteilung Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.
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