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­Flüchtlingscamp in Hamburg gestattet

Hamburg. Das Hanseatische Oberverwaltungsgericht hat am Dienstag ein von der Hamburger Versammlungsbehörde ausgesprochenes Verbot zur Errichtung eines symbolischen Flüchtlingscamps ausgesetzt. Mit dieser Aktion sollte auf die Lebenssituation von etwa 300 aus Libyen kommenden Flüchtlingen, die sich zur Zeit in der Hansestadt aufhalten, aufmerksam gemacht werden. »Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist aus verfassungsrechtlicher Sicht sehr zu begrüßen, da sie entgegen dem bundesweiten Trend die im Grundgesetz verbürgte Gestaltungsfreiheit im Versammlungsrecht stärkt«, kommentiert Rechtsanwalt Nils Rotermund das Urteil am Donnerstag.«

(jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 14.06.2013, Seite 5, Inland

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