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14.03.2013

Recht auf Rechtsstaat

Beschränkung der Prozeßkostenhilfe

Von Jens Petermann
Die gestrige Anhörung im Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages hat es gezeigt: Die Forderungen der Bundesländer und der Bundesregierung hinsichtlich der Begrenzung der Prozeßkostenhilfe und der Beratungshilfe sind unausgegoren und treffen einmal wieder die Menschen mit geringen Einkommen. Bei den einschlägigen Ausgaben liegt Deutschland im europäischen Vergleich an drittletzter Stelle. Norwegen gibt fünfmal mehr Geld für den Zugang zum Rechtsschutz und zur Justi...

Artikel-Länge: 3139 Zeichen

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