08.03.2013
Jobcenter muß nachzahlen
Hartz-IV-Urteil: Sozialgericht hält Berliner Verordnung für Mietobergrenzen für »nicht schlüssig«
Von Susan Bonath
Während Energie- und Mietpreise in die Höhe schnellen und Wohnen immer teurer machen, beharren Jobcenter willkürlich auf aus veralteten Daten hervorgegangenen Mietobergrenzen für Hartz-IV-Bezieher. So richten die Berliner Behörden die »angemessenen Aufwendungen für Unterkunft« nach der sogenannten Wohnaufwendungenverordnung (WAV) am Mietspiegel von 2011 aus. Wer mehr Miete bezahlt und innerhalb eines halben Jahres keine billigere Bleibe findet, muß einen Teil aus de...
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