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24.01.2013

Zum Mindestlohn in Trippelschritten

Neue Entgeltuntergrenzen in mehreren Bundesländern. Marginale Erhöhung für Beschäftigte in Abfallwirtschaft

Von Mirko Knoche, Hamburg
Am gestrigen Mittwoch hat die Bundesregierung die Lohnuntergrenze in der Abfallwirtschaft angehoben. Ab dem 1. Februar müssen 8,68 Euro statt bisher 8,33 Euro pro Stunde gezahlt werden. Dafür wurde der Branchentarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt. Das Minimum gilt für alle Unternehmen unabhängig davon, ob sie selbst Tarifpartei sind. Das Modell der branchenbezogenen Mindestlöhne wird von CDU/CSU verfochten und geht auf einen Vorschlag der IG Metall zurück. ...

Artikel-Länge: 3333 Zeichen

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