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17.01.2013

Kostendämpfer des Tages: Verfassungsgericht

Wer chronisch krank ist, wird zur finanziellen Belastung für das Gemeinwesen. Deshalb ist es in Ordnung, wenn sich eine Krankenkasse weigert, nicht verschreibungspflichtige Medikamente zu bezahlen – auch wenn der Arzt das Mittel verordnet hat. So der Tenor einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. »Die gesetzlichen Krankenkassen sind nicht von Verfassungs wegen gehalten, alles zu leisten, was an Mitteln zur Erhaltung oder Wiederherstellung de...

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