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22.06.2012

Strafe für Warnstreik

Bundesarbeitsgericht erlaubt Unternehmen, Arbeitgeberverbände während Tarifverhandlungen zu verlassen. Bei Arbeitskampf droht Schadensersatz

Von Johannes Schulten
Können Unternehmen bald bei jedem Streik auf Schadensersatz klagen? Diese Frage stellen sich viele Gewerkschafter nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Dienstag abend. Die Richter in Erfurt hatten Arbeitskampfmaßnahmen für unzulässig erklärt, wenn ein Unternehmen während laufender Tarifverhandlungen innerhalb eines Arbeitgeberverbandes von einer Mitgliedschaft mit Tarifbindung in eine solche ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaft) wechselt. Wird das Unterneh...

Artikel-Länge: 3744 Zeichen

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