28.01.2012
Datenschutz auch für Hartz-IV-Bezieher
Urteil des Bundessozialgerichts untersagt Jobcentern Datenweitergabe ohne Einwilligung der Betroffenen
Von Sebastian Carlens
Familie P. muß ausziehen. Die Vermieterin hatte dem Ehepaar P., das gemeinsam mit seinen zwei Kindern und weiteren vier Familienangehörigen ein 125 Quadratmeter großes Haus bewohnt, wegen Eigenbedarfs gekündigt. Die Eltern leben von Hartz IV, die Kinder ebenfalls – eine »Bedarfsgemeinschaft«, die sich an das Amt wenden muß, wenn außerplanmäßige Kosten wie beispielsweise Umzüge anfallen. Von den schmalen Hartz-IV-Sätzen ist so etwas nicht zu bezahlen. Bei Anmie...
Artikel-Länge: 4160 Zeichen


