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HIV in Pharmazie: Entlassung rechtens
Berlin. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat die Kündigung eines HIV-positiven Angestellten eines Pharmakonzerns während der Probezeit für zulässig erklärt. Die Klage des mit der Medikamentenherstellung befaßten Beschäftigten gegen die Kündigung sei abgewiesen worden, da die Firma allgemein festgelegt habe, daß Menschen mit Erkrankungen in diesem sensiblen Fertigungsbereich nicht eingesetzt werden könnten, teilte das Gericht am Freitag mit. Es wies auch die Klage des Angestellten auf Entschädigung wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ab, ließ aber eine Revision beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt zu. (AFP/jW)
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