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Weinwerbeabgabe ist verfassungskonform

Leipzig. Die Weinwerbeabgabe der deutschen Winzer ist verfassungskonform. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erklärte am Donnerstag, da die deutsche Weinwirtschaft »erheblichen Beeinträchtigungen und spezifischen Nachteilen im transnationalen Wettbewerb ausgesetzt« sei, erfülle die Abgabe, die für zentrale Marketingaktionen verwendet wird, eine wichtige Funktion für viele Winzer. Geklagt hatten insgesamt sieben Betriebe aus Rheinland-Pfalz. Sie beriefen sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches eine derartige Abgabe im Falle der landwirtschaftlichen Marketingorganisation CMA für unzulässig erklärt hatte.

(jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 26.11.2011, Seite 4, Inland

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