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16.09.2011

Mehr Recht für Arme

Anwaltliche Vertretung von Hartz-IV-Beziehern ist vielfach ein Minusgeschäft. Die dafür verantwortliche Gebührenregelung hat das Bundesverfassungsgericht gekippt

Von Ralf Wurzbacher
Hartz-IV-Bezieher haben ab sofort bessere Karten, juristischen Beistand im Streit mit ihrem Jobcenter zu erhalten. Nach einem noch unveröffentlichten Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. August müssen die im Sozialrecht außergerichtlich erlangten Gebühreneinnahmen vollständig beim mit der Angelegenheit befaßten Anwalt verbleiben. Bisher wurden die entsprechenden Bezüge in aller Regel erheblich beschnitten, wodurch sich eine Vertretung von sozial Hilfsbedürft...

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