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15.08.2011

»Das Vorgehen widerspricht der EU-Verordnung«

Ebay und PayPal boykottieren kubanische Waren. Verlust von Kunden wird dabei in Kauf genommen. Ein Gespräch mit Edmund Rowan

Interview: Simon Loidl
Edmund Rowan ist Experte für Wirtschaftsrecht und unter anderem für die Kanzlei Streifler & Kollegen in Berlin tätig Weder die EU noch Deutschland haben Handelsbeschränkungen mit Kuba. Ist das vom Internetauktionshaus Ebay und seiner Tochtergesellschaft PayPal durchgesetzte Verbot, hierzulande mit kubanischen Waren zu handeln, zulässig? Man muß zwischen der rechtlichen Situation in Deutschland und in den USA unterscheiden. Nach amerikanischem Recht haften Ebay und P...

Artikel-Länge: 4115 Zeichen

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