22.07.2011
Sieg für Whistleblower
Von Jörn Boewe
Die fristlose Kündigung der Altenpflegerin Brigitte Heinisch
wegen öffentlich geäußerter Kritik an ihrem
Arbeitgeber, dem Berliner Gesundheitskonzern Vivantes, im August
2005 war nicht rechtens. Nicht rechtens war auch, daß das
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, das Bundesarbeitsgericht
und das Bundesverfassungsgericht keine Anstrengungen unternahmen,
Frau Heinischs Recht auf freie Meinungsäußerung zu
schützen. Zu dieser Entscheidung kam der Europäische
Gerich...
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