31.05.2011
Nie tariffähig gewesen
Arbeitsgericht Berlin: »Christliche Gewerkschaften« konnten auch in der Vergangenheit keine Kollektivverträge für die Leiharbeitsbranche schließen
Von Jörn Boewe
Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für
Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) war auch in der
Vergangenheit nicht tariffähig. Dies hat das Arbeitsgericht
Berlin am Montag entschieden. Damit schloß sich das Gericht
der Argumentation des Bundesarbeitsgerichts (BAG) an –
allerdings, wie Richter Martin Steinmetz betonte, mit einer
»vergangenheitsbezogenen Entscheidung«. Das BAG hatte
am 14. Dezember 2010 festgestellt, daß die CGZP zum Zeit...
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