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03.05.2011

Bonus fürs Bleiben

Mit Sonderzahlungen für Mitglieder wollen Gewerkschaften Austritte bei Tarifabweichungen ­verhindern. Das ist Ausdruck ihrer Defensive, nicht Zukunftsstrategie

Von Daniel Behruzi
Tarifverträge gelten grundsätzlich nur für Mitglieder der vertragsschließenden Gewerkschaft. Der Unternehmer kann aber nichtorganisierten Beschäftigten freiwillig ebenfalls Tariflohn zahlen – und tut das im Normalfall auch, um sie nicht zum Gewerkschaftseintritt zu motivieren. Das führt dazu, daß auch diejenigen in den Genuß von Tarifregelugen kommen, die sich den einprozentigen Mitgliedsbeitrag sparen – im Gewerkschaftsjargon »Trittbrettfahrer« genannt....

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