03.05.2011
Bonus fürs Bleiben
Mit Sonderzahlungen für Mitglieder wollen Gewerkschaften Austritte bei Tarifabweichungen verhindern. Das ist Ausdruck ihrer Defensive, nicht Zukunftsstrategie
Von Daniel Behruzi
Tarifverträge gelten grundsätzlich nur für
Mitglieder der vertragsschließenden Gewerkschaft. Der
Unternehmer kann aber nichtorganisierten Beschäftigten
freiwillig ebenfalls Tariflohn zahlen – und tut das im
Normalfall auch, um sie nicht zum Gewerkschaftseintritt zu
motivieren. Das führt dazu, daß auch diejenigen in den
Genuß von Tarifregelugen kommen, die sich den einprozentigen
Mitgliedsbeitrag sparen – im Gewerkschaftsjargon
»Trittbrettfahrer« genannt....
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