31.03.2011
H&M kann mithören
Telefone bei Modekette zur Überwachung geeignet. Gericht untersagt Bespitzelung von Betriebsrat und Mitarbeitern
Von Mirko Knoche, Hamburg
Das Hamburger Arbeitsgericht hat der möglichen Bespitzelung
von Mitarbeitern durch die Modekette H&M einen Riegel
vorgeschoben. Mit einer einstweiligen Anordnung verboten die
Richter dem schwedischen Billiganbieter, per Telefonanlage
Verkaufsräume und Betriebsratsbüros zu überwachen.
Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hatte das Gericht am
Stammsitz des deutschen Ablegers eingeschaltet, weil sich durch
Eingeben einer Tastenkombination die hauseigenen Telefone als...
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