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31.03.2011

H&M kann mithören

Telefone bei Modekette zur Überwachung geeignet. Gericht untersagt Bespitzelung von Betriebsrat und Mitarbeitern

Von Mirko Knoche, Hamburg
Das Hamburger Arbeitsgericht hat der möglichen Bespitzelung von Mitarbeitern durch die Modekette H&M einen Riegel vorgeschoben. Mit einer einstweiligen Anordnung verboten die Richter dem schwedischen Billiganbieter, per Telefonanlage Verkaufsräume und Betriebsratsbüros zu überwachen. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hatte das Gericht am Stammsitz des deutschen Ablegers eingeschaltet, weil sich durch Eingeben einer Tastenkombination die hauseigenen Telefone als...

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